Formvorschriften für Pachtverhältnisse
Das Gesetz sieht keine speziellen Formvorschriften vor. Das bedeutet, dass ein Pachtvertrag frei zwischen Pächter und Verpächter geschlossen werden darf. Die Einigung über die Entstehung des Schuldverhältnisses kann also mündlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Trotz der Formfreiheit ist ein schriftlicher Pachtvertrag empfehlenswert. Die Schriftform stellt sicher, dass sich die individuellen Vereinbarungen im Streitfall zweifelsfrei beweisen lassen.
Anwendungsfälle bzw. Arten der Pacht im Alltag
Die Pacht ist im Alltag weiter verbreitet, als Sie auf den ersten Blick denken könnten. Es gibt zahlreiche Konstellationen, in welchen eben keine Miete vorliegt. Alle Anwendungsfälle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, sodass hier eine kleine Auswahl an Beispielen aufgeführt ist:
- Privates Pachtverhältnis über eine zum Obst- und Gemüseanbau nutzbare Gartenanlage in einer Schrebergartensiedlung
- Gewerbliches Pachtverhältnis über ein Restaurant bzw. Gastronomie (nur dann, wenn Mobiliar und Kundenstamm Inhalt des Vertrags sind – Räumlichkeit alleine nicht ausreichend)
- Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks – z.B. Felder bzw. Acker
- Pacht einer Domain (Internetadresse)
Beendigung von Pachtverträgen:
Ein Pachtverhältnis besteht selten für die Ewigkeit, sodass sich die Frage stellt, wie ein Pachtvertrag beendet oder gekündigt werden kann. Zuerst muss festgelegt werden, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten Pachtvertrag handelt. Bei einem unbefristeten Pachtvertrag ist Art. 296 OR die einschlägige Norm. Demnach beträgt die ordentliche Kündigungsfrist sechs Monate.
Sollte ein befristeter Pachtvertrag vorliegen, so gilt gem. Art. 295 I OR, dass das Pachtverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Frist automatisch endet. Für den Fall, dass der Pächter vorzeitig – ohne die Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten – aus dem Vertrag ausscheiden möchte, richtet sich die Rechtslage nach Art. 293 OR. Demnach ist der Pächter nur dann von seiner Pflicht befreit, wenn er dem Verpächter einen neuen und zumutbaren Pächter vorschlägt, der den geschlossenen Pachtvertrag unverändert übernimmt. Weiter Umstände, die eine Beendigung der Pacht nach sich ziehen, sind:
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gem. Art. 297 OR
- Konkurs des Pächters gem. Art. 297a OR
- Tod des Pächters gem. Art. 297b OR
Pachtvertrag Kosten im Überblick
Dadurch, dass ein Pachtverhältnis formlos geschlossen werden kann, entstehen grundsätzlich keine direkten Pachtvertrag Kosten für Pächter und Verpächter. Kosten entstehen lediglich dann, wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, der den Vertrag prüft, erstellt oder im Streitfall rechtliche Klarheit schafft. Diese Kosten sind jedoch vergleichsweise gering, wenn man sie in Relation zu dem setzt, was passieren kann, wenn ein nicht dem Willen der Parteien entsprechender Vertrag geschlossen wird. Wie hoch die Anwaltskosten sind, hängt vom konkreten Fall und dem entstehenden Zeitaufwand ab.
Muster und Vorlagen für Pachtverhältnisse
Im Internet finden sich mittlerweile massenhaft Muster und Vorlagen für Pachtverträge aller Art. Diese Pachtvertrag Muster sind jedoch im realen Leben mit Vorsicht zu genießen, da eine Vorlage nie Ihren gesamten Lebenssachverhalt abdecken kann. Es kommt bei der Formulierung häufig auf Kleinigkeiten an, weshalb solche vertraglichen Vereinbarung genauestens geprüft und individuell angepasst werden sollten. Trotzdem lohnt sich ein Blick in verschiedene Pachtvertrag Vorlagen, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Vertragsinhalte typisch sind und wie ein Pachtverhältnis ausgestaltet werden kann. Geht es schlussendlich darum, ein eigenes Pachtverhältnis zu begründen, lohnt sich der Weg zu einem Anwalt für Vertragsrecht.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Immer dann, wenn eine dauerhafte und/oder umfangreiche Pacht vereinbart werden soll, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kennt die Gesetzeslage und Rechtspraxis genau und kann Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen beraten. Schließlich ist Ihr Anwalt für Vertragsrecht der perfekte Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung eines Pachtvertrages geht. Häufig können sich die Anwaltskosten hier zwischen Pächter und Verpächter geteilt werden – alleine deshalb, weil ein rechtskonformer Vertrag für beide Vertragsparteien Sicherheit schafft.
Für den Fall, dass Sie bereits einen Pachtvertrag abgeschlossen haben und es zu einem Streit kommt, ist es ebenfalls sinnvoll einen Anwalt zu involvieren. So kann häufig eine rechtlich korrekte und für alle Beteiligten sinnvolle Lösung herbeigeführt werden. Schlussendlich kann der Anwalt ebenfalls etwaige Ansprüche prüfen und gerichtlich durchsetzen. Bei einem Anwalt können Sie auch AGB prüfen lassen. Wenn Sie einen Anwalt für Vertrags- bzw. Pachtrecht benötigen, können Sie unsere praktische Anwalts-Suchfunktion nutzen. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie heute kostenlos einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin und schaffen Sie die Voraussetzungen für eine gewinnbringende Pacht.