Änderungsfreiheit:
Ein wirksam geschlossener Vertrag besitzt im ersten Moment Gültigkeit und entfaltet eine rechtliche Bindungswirkung. Haben Sie beispielsweise einen Kaufvertrag abgeschlossen, so hat der Verkäufer die Pflicht, die Kaufsache zu übereignen und der Käufer muss den Kaufpreis zahlen. Unter bestimmten Voraussetzen ist es jedoch möglich, bereits geschlossene Verträge zu ändern. Die Änderung von Verträgen ist grundsätzlich nur dann unproblematisch möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind. Einseitige Änderungen sind nur ausnahmsweise und unter hohen Voraussetzung zulässig. Ein Grund für eine Vertragsanpassung kann die Veränderung der Verhältnisse bzw. der Wegfall der Geschäftsgrundlage sein.
Aufhebungsfreiheit:
Die Aufhebungsfreiheit ähnelt der Änderungsfreiheit. Hier geht es – wie der Name es bereits vermuten lässt – darum, dass ein geschlossener Vertrag wieder aufgehoben werden kann. In den meisten Fällen kann der Vertrag jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder unter Einhaltung vor festgelegter Vorschriften aufgelöst werden. Wenn beide Parteien wollen, dass ein Vertrag aufgelöst wird, kann dieser auch unmittelbar beendet werden.
Einseitige Aufhebungen sind nur dann möglich, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Beispiel: ein Mieter möchte aus der Mietwohnung ausziehen. Entweder einigt er sich mit dem Vermieter und die sofortige Beendigung des Mietvertrages wird in einem Mietaufhebungsvertrag vereinbart oder es muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Ist diese Frist verstrichen, endet das Vertragsverhältnis: der Vermieter kann die Wohnung herausverlangen und der Mieter muss keinen Mietzins mehr entrichten. Ähnlich ist es, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter fristlos kündigen möchte. Entweder liegt ein gesetzlicher Kündigungsgrund vor oder es muss eine ordentliche Kündigung erfolgen.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Die Vertragsfreiheit hat viele Vorteile, birgt aber auch gewisse Risiken. Sie sind für Ihre Handlungen im Rechtsverkehr voll verantwortlich und dementsprechend sorgsam sollten Sie Verträge prüfen, bevor Sie sie abschließen. Ein Anwalt für Vertragsrecht ist immer dann sinnvoll, wenn ein Vertrag von besonderer Wichtigkeit geschlossen werden soll – beispielsweise Kaufverträge über hochwertige Objekte, Immobilientransaktionen und ähnlich bedeutsame Geschäfte. Ein Anwalt für Vertragsrecht begleitet Sie in der Vertragsgestaltung, prüft Verträge und passt diese auf Wunsch an. Ein anwaltlich erstellter bzw. geprüfter Vertrag ist rechtssicher und Sie können sicherstellen, dass vereinbarte Inhalt mit Ihrem tatsächlichen Willen übereinstimmt.
Auch wenn Sie vermuten, dass die Vertragsfreiheit überspannt wurde (z.B. durch Sittenwidrigkeit), sollten Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden. Wenn ein Vertrag nicht durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, kann dieser angefochten und für unwirksam erklärt werden. Der Anfechtung muss jedoch ein einschlägiger Anfechtungsgrund zugrunde liegen – zum Beispiel ein Willensmangel oder ein Irrtum. Ihr Anwalt für Vertragsrecht kann einschätzen, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Wenn Sie einen Anwalt für Vertragsrecht benötigen oder Sie ein wichtiges Geschäft abschließen wollen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Anwalts-Suchfunktion zu nutzen. Mit dieser finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Ihrer Nähe. Sie können sofort kostenlos Kontakt aufnehmen und ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vereinbaren.