Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann ein Grund für die Einschränkung der Vertragsfreiheit sein. Voraussetzung ist, dass ein Vertragsinhalt mehr oder weniger direkt in die Sphäre eines oder mehrerer Persönlichkeitsrechte eingreift. Wenn die Rechtsgüter Leben, Freiheit, Intimsphäre, Religionsfreiheit und so weiter beeinträchtigt werden, liegt regelmäßig Sittenwidrigkeit vor. Faktisch ist damit eine Einschränkung durch Persönlichkeitsrechte erfolgt – obwohl der “offizielle” Rechtsgrund in der Sittenwidrigkeit zu finden ist. Auch eine übermässige Bindung durch eine zu lange Vertragsdauer ist als Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu subsumieren. Darin erkennt der Jurist eine Einschränkung der Handlungsfreiheit. Ob Übermaß vorliegt oder nicht, lässt sich an folgenden Kriterien bestimmen:
- Dauer der vertraglichen Verpflichtung
- Intensität der vertraglichen Bindung
Wenn ein Arbeitsverhältnis beispielsweise unter der Bedingung geschlossen wird, dass die Kündigungsfrist 10 Jahre beträgt, ist dies ein Eingriff in die Handlungsfreiheit. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber nicht frei wechseln. Die Kündigungsfrist ist übermäßig lang und zumindest dieser Teil des Arbeitsvertrages damit nichtig.
Kontrahierungszwang durch Vertrag oder Gesetz
Die letzte Form der Einschränkung der Vertragsfreiheit ergibt sich direkt aus dem Gesetz oder durch individuelle Vereinbarungen eines bereits bestehenden Vertrages. Der Kontrahierungszwang besagt, dass gewisse Personen und/oder Unternehmen verpflichtet sind, Verträge zu schliessen. Sie können damit nicht selbst entscheiden, mit wem sie welche vertraglichen Vereinbarungen eingehen. Solche Kontrahierungszwänge entstehen beispielsweise durch Rahmenverträge. Ein anderes Beispiel ist der Zwang der SBB nach Art. 12 des Personenbeförderungsgesetzes jede Person zu befördern.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Immer dann, wenn Sie einen wichtigen Vertrag abschließen möchten, der für einen längeren Zeitraum bestehen soll oder über einen bedeutsamen Vermögenswert verfügt, ist es ratsam, einen Anwalt für Vertragsrecht aufzusuchen. Dieser unterstützt Sie dabei einen rechtssicheren und korrekten Vertrag aufzusetzen, der Ihrem tatsächlichen Willen entspricht. Außerdem prüft Ihr Anwalt, ob Einschränkungen der Vertragsfreiheit den Vertrag hindern könnten oder nicht. Somit können Sie im Voraus verhindern, dass Sie einen Vertrag abschliessen, der gar nicht geschlossen werden dürfte.
Sollten Sie bereits einen Vertrag geschlossen haben, bei welchem Sie nun das Gefühl haben, dass dieser nicht durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Sind tatsächlich Einschränkungen der Vertragsfreiheit einschlägig, kann der Vertrag angefochten werden. Schlussendlich wird der Vertrag für nichtig erklärt und muss rückabgewickelt werden (Sie erhalten Ihr Geld bzw. Ihre Leistung zurück). Wenn Sie einen Anwalt für Vertragsrecht benötigen, sollten Sie unsere praktische Anwalts-Suchfunktion nutzen. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Anwälte für Vertragsrecht in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie kostenlos ein unverbindliches Erstgespräch und schaffen Sie sich damit Rechtssicherheit und Klarheit über Ihren Sachverhalt.