Anwendungsfälle für Schenkungen
Schenkungen sind im Alltag vergleichsweise häufig, wobei ein schriftlicher Schenkungsvertrag nur selten eingesetzt wird. Eine Schenkung liegt allgemein immer dann vor, wenn eine Sache unentgeltlich an eine andere Person übergehen soll. Beispiele sind Geburtstagsgeschenke, Hochzeitsgeschenke und so weiter. Aber auch das Verschenken eines Autos oder einer Immobilie ist möglich.
Eine gemischte Schenkung liegt dann vor, wenn der Beschenkte eine Geldzahlung an den Schenker leistet, die jedoch deutlich unter dem liegt, was das Geschenk wert ist. Die Schenkungsabsicht bezieht sich also auf die Differenz zwischen dem Wert der Zahlung und der Sache. Es handelt sich um eine Mischform aus Schenkungs- und Kaufvertrag. Entscheidend dafür, welche Vertragsart gewählt wird, ist das Verhältnis der Differenz. Beispiel:
- Beschenkter zahlt 1.000 CHF für ein Haus (Wert: 100.000 CHF) = Schenkungsvertrag
- Beschenkter zahlt 1.000 CHF für ein Fahrrad (Wert: 1.200 CHF) = Kaufvertrag
Es gilt die Schenkung von der reinen Gefälligkeit abzugrenzen. Die Gefälligkeit ist ebenfalls eine unentgeltliche Leistung. Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist der Rechtsbindungswille der Parteien. Eine Gefälligkeit ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht eingefordert werden. Bei einer Schenkung verpflichtet sich der Schenker vertraglich, sodass die Zuwendung vom Beschenkten verlangt werden kann.
Schenkung auf den Todesfall
In der Praxis spielt die Schenkung auf den Todesfall eine wichtige Rolle. Darunter versteht man die Abgabe eines Schenkungsversprechens, welches erst nach Eintritt des Todes des Schenkers erfüllt werden soll. Wichtig zu wissen: die Schenkung auf den Todesfall kommt einer letztwilligen Verfügung sehr nahe. Das bedeutet, dass hier die erbrechtlichen Bestimmungen bezüglich Form und Inhalt zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung gelten (Art. 245 II OR). So ist beispielsweise die Verfügungsbeschränkung durch etwaige Pflichtteilsansprüche zu beachten.
Entstehen durch einen Schenkungsvertrag Kosten?
Sofern es sich um eine Schenkung von Hand zu Hand handelt, entstehen keine Kosten für einen Schenkungsvertrag. Sollte jedoch ein Schenkungsversprechen abgegeben werden, gilt die Schriftform und es ist ratsam einen Anwalt mit der Formulierung des Schenkungsvertrags zu beauftragen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sollte eine Immobilie mittels Schenkungsvertrag Immobilie oder ein Grundstück verschenkt werden sollen, muss ein Notar hinzugezogen werden. Für diesen fallen ebenfalls Gebühren an. Wie hoch die Schenkungsvertrag Kosten sind, kann nicht pauschal abgeschätzt werden.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?
Besonders bei hochwertigen Schenkungsobjekten und Schenkungsversprechen ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Vertragsrecht sinnvoll. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten beraten und helfen einen Schenkungsvertrag zu formulieren, der Ihrem tatsächlichen Willen entspricht. Muster für Schenkungsverträge sind derweil nicht zu empfehlen.
Die anwaltliche Beratung sichert Sie rechtlich ab und kann Streitigkeiten im Voraus verhindern. Sollten Streitigkeiten bereits entstanden sein, unterstützt Sie Ihr Anwalt bei deren Beilegung. Besonders wenn es um erbrechtliche Überschneidungen geht (z.B. Ausgleichspflicht von Schenkungen im Erbfall) ist die Rechtslage komplex. Sollten Sie einen Anwalt suchen, empfehlen wir Ihnen unsere Anwalts-Suchfunktion. Mit dieser können Sie schnell und einfach kompetente Anwälte für Vertragsrecht in Ihrer Nähe finden. Vereinbaren Sie jetzt kostenlos ein erstes Beratungsgespräch.