Änderung und Löschung eines Schuldbriefes
Änderungen – wie zum Beispiel Änderungen der Pfandhöhe, Schulderlass oder Art des Schuldbriefes – sind grundsätzlich möglich. Wie sich solche Änderungen in der Praxis umsetzen lassen, hängt jedoch von der Art des Schuldbriefes ab. Bei einem Papierschuldbrief müssen die Änderungen öffentlich beurkundet werden und alle Parteien müssen zustimmen. Anschließend wird das Grundbuch dementsprechend berichtigt und die Änderung auch auf dem Schuldbrief (Urkunde) vermerkt.
Der Unterschied beim Registerschuldbrief ist, dass hier nur das Grundbuch geändert wird, da es keine zu berichtigende Urkunde (Wertpapier) gibt. Eine notarielle Beurkundung ist ebenfalls notwendig und die Vertragsparteien müssen allen gewünschten Anpassungen einvernehmlich zustimmen. Ein Schuldbrief erlischt – entgegen vieler Annahmen – nicht automatisch dann, wenn du zu sichernden Forderungen geleistet sind. Er besteht grundsätzlich fort und die Löschung muss manuell vorgenommen werden. Auch hier kommt es bei der Umsetzung auf die Schuldbriefart an:
- Papierschuldbrief löschen: Der Pfandtitel bzw. das Wertpapier müssen eingeliefert werden. Wenn der Gläubiger der Löschung zustimmt, wird der Pfandtitel entwertet und der Schuldbrief aus dem Grundbuch gelöscht.
- Registerschuldbrief löschen: Sobald der Gläubiger der Löschung zustimmt, wird der Schuldbrief aus dem Grundbuch gelöscht.
Kosten eines Schuldbriefes
Die Schuldbriefkosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das liegt daran, dass die Gebühren für die Errichtung eines Schuldbriefes kantonal festgelegt sind. In Zürich liegt die Gebühr des Notariats bei einem Prozent der Schuldbriefsumme. Ein 100.000 CHF Schuldbrief würde Sie also circa 1.000 CHF Notargebühren kosten. Zusätzlich entstehen Schuldbriefkosten durch Gebühren für das Grundbuchamt.
Sofern Sie zusätzlich von einem Anwalt beraten bzw. vertreten werden, müssen auch diese Ausgaben gedeckt werden. Sollten nachträgliche Änderungen am Schuldbrief vorgenommen werden, können erneut Kosten anfallen, die wiederum von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?
Schuldbriefe sind ein komplexes und umfangreiches Thema, bei dem es auf viele Details ankommt. Außerdem geht es nicht selten um hohe Geldbeträge, wenn der Schuldbrief an eine Immobilie bzw. ein Grundstück geknüpft ist. Aus diesen Gründen sollten Sie nicht “am falschen Ende” sparen und von Anfang an auf die Unterstützung von fachkundigen Anwälten setzen. Ihr Anwalt für Vertragsrecht berät Sie umfassend und hilft Ihnen beispielsweise bei der Auswahl der passenden Art des Schuldbriefes. Durch die Expertise und Erfahrung des Anwalts umgehen Sie die zahlreichen Fallstricke, die mit einem Schuldbrief verbunden sein können. Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Vertragsrecht sind, dann empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalts-Suchfunktion. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Anwälte in Ihrer Nähe. Rufen Sie noch heute kostenlos an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.