Definition & Bedeutung des Darlehensvertrags
Der Darlehensvertrag ist in Art. 312 OR legaldefiniert. Demnach verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer bestimmten Summe Geld oder einer anderen Sache an den Borger. Dieser hat im Gegenzug die Pflicht eine Rückerstattung von Sachen der nämlichen Art in gleicher Menge und Güte. Das bekannteste Beispiel für einen Darlehensvertrag ist das sogenannte Bankdarlehen. Die Bank verleiht hier Geld, welches vom Borger langfristig zurückgezahlt werden muss.
Da es sich rechtlich um ein Schuldverhältnis handelt, richtet sich das Zustandekommen nach dem Art. 1 OR. Demnach müssen die beiden Vertragsparteien zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die auf das Erzielen einer Rechtsfolge gerichtet sind – in diesem Fall auf das Zustandekommen des Darlehensvertrages. Der Darlehensvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass nicht dieselbe Sache zurückgegeben werden muss (wie beispielsweise bei der Miete oder Leihe). Es ist alleine entscheidend, dass die Sache in der gleichen Menge und Güte rückerstattet wird. Zumeist geht es bei einem Darlehen um Geld. Ein partiarischer Darlehensvertrag ist eine Art von Darlehen bei dem der Kreditgeber einen Anteil des Gewinns erhält.
Abgrenzung: Leihvertrag vs. Darlehensvertrag
Der Leihvertrag mutet auf den ersten Blick ähnlich an und ist in Art. 305 OR geregelt. Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist, dass die Leihe kostenfrei ist. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Gebrauch der Sache nicht zahlen muss. Ausserdem muss am Ende der Leihe die genau gleich Sache zurückgegeben werden – also beispielsweise ein bestimmtes Auto. Es reicht beim Leihvertrag nicht aus, dass eine andere Sache der gleichen Güte und Menge zurückgegeben wird.
Deshalb ist es beispielsweise auch nicht möglich, dass Geld “geliehen” wird. Es müssten die exakt gleichen Geldscheine (Seriennummer) zurückgegeben werden. Bei solchen Geschäften ist also ein Darlehensvertrag die einschlägige Vertragsform in der Schweiz. Weiterhin können bei der Leihe keine Zinsen vereinbart werden, da sonst gegen die Unentgeltlichkeit verstossen werden würde. Beim Darlehensvertrag hingegen können Zinsen durchaus vereinbart werden.
Anwendungsfälle des Darlehensvertrag
Die meisten Menschen schließen in ihrem Leben mindestens einen Darlehensvertrag ab. Besonders häufig sind Bankdarlehen, Darlehen unter Freunden und Verwandten und ähnliche Geschäfte. Genau genommen kann ein Darlehen auch dann bestehen, wenn Sie sich bei Ihrem Nachbarn eine Tüte Mehl borgen und versprechen, dass Sie dieses innerhalb einer Woche zurückgeben. Da Sie das Mehl selbst verbrauchen, können Sie nicht das exakt gleiche Mehl zurückerstatten – sondern nur eine Tüte gleicher Güte.
Leistungspflichten beim Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag begründet also für die Parteien gewisse Haupt- und Nebenleistungspflichten. Verletzt eine Partei solche Pflichten, so kann das zu einem Anspruch der Gegenpartei auf Schadensersatz bzw. Beseitigung gem. der Art. 258 ff. OR führen. Die Hauptleistungspflichten ergeben sich aus dem Gesetz und der Art des Vertrages. Dementsprechend übersichtlich gestalten sich diese Pflichten beim Darlehensvertrag:
- Darleiher: Muss das Eigentum am Geld (oder Sache) übertragen
- Borger: Muss die Sache in Menge und gleicher Art rückerstatten
Nebenleistungspflichten
Nebenleistungspflichten können sich individuell aus dem geschlossenen Darlehensvertrag ergeben oder ebenfalls durch Gesetze begründet werden. So hat beispielsweise der Borger die Pflicht, die vereinbarte Zahlungsfrist einzuhalten und den vereinbarten Zins zu zahlen. Ist also in einem Vertrag bestimmt, dass ein Zinssatz von 4 % auf das Darlehen gelten soll, dann müssen bei einer Summe von 1.000 CHF am Ende 1.040 CHF zurückgezahlt werden. Bei solchen Vereinbarungen gilt die Vertragsfreiheit, sodass sich Parteien – in den Grenzen des Erlaubten – frei einigen dürfen. Es gibt also Darlehensverträge mit und ohne Zinsen. Wie hoch diese sind, müssen die Parteien klären. Ebenso ist zu klären, wann und wie das Darlehen zurückgezahlt werden soll. Häufig wird es in Raten erstattet und hat eine gewisse Laufzeit.
Beispiel: 1.000 CHF Darlehen zu 4% über 12 monatliche Raten:
Rückzahlung gesamt: 1.000 CHF + 40 CHF Zins = 1.040 CHF
Pro Monat: 1.040 CHF / 12 Monate = circa 87 CHF pro Monat
Alternativ könnte festgelegt werden, dass der Gesamtbetrag als einmalige Zahlung in einem Zeitraum von sechs Monaten zu leisten ist.