Die gesetzliche Wohnsitzregelung für Geschäftsführer
Nach dem Obligationenrecht wird auch in Art.814 Abs. 3 OR verlangt, dass mindestens ein Geschäftsführerden Wohnsitz in der Schweiz haben muss, wenn dieser ein Einzelzeichnungsrecht hat.Für den Fall, dass in der Geschäftsführung zwei Personen nur mit Kollektivunterschrift zu zeichnungsberechtigt sind, müssen dementsprechend beide Geschäftsführer den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Wie wird ein Arbeitsvertrag Geschäftsführer gestaltet?
Ein Arbeitsvertrag Geschäftsführer unterscheidet sich in verschiedenen Punkten als Vertragsform von einem normalen Arbeitsvertrag. Ist ein Geschäftsführer auch Gesellschafter eines Unternehmens, so wird er durch einen Dienstvertrag eingestellt, der in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden sollte. Hierbei kann sowohl ein unbefristeter Vertrag vereinbart werden als auch eine Befristung des Geschäftsführervertrages vereinbart werden.
Für den Fall, dass ein Geschäftsführer kein Geschäftsführer der Gesellschaft ist, ist er ein Fremdgeschäftsführer und damit Arbeitnehmer. In diesem Fall genießt er auch den Schutz des Angestelltengesetzes auch wenn im Arbeitsvertrag Geschäftsführer anderslautende Bestimmungen vorhanden sind. Ist ein Geschäftsführer auch Gesellschafter des Unternehmens, dann ist sein Arbeitnehmerstatus immer von der Höhe seiner Beteiligung am Unternehmen abhängig. In diesem Fall ist er kein Arbeitnehmer sein, wenn er durch seinen Geschäftsanteils maßgeblich das Unternehmen steuern kann. Dies ist immer dann gegeben, wenn er einen Gesellschaftsbeschluss durch seine Anteile auch maßgeblich beeinflussen kann.
Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag Geschäftsführer
In den meisten Fällen wird ein Geschäftsführer nur auf bestimmte Zeit eingesetzt, sodass es sich zumeist um eine Befristung Geschäftsführervertrag handelt. Im arbeitsrechtlichen Sinne gilt ein Geschäftsführer auch nicht als klassischer Arbeitnehmer, weshalb für ihn auch nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten. In der Praxis wird deshalb in den meisten Fällen eine Befristung Geschäftsführervertrag vereinbart mit einer langen und festen Vertragslaufzeit ohne eine Kündigungsmöglichkeit. Alternativ zur Befristung Geschäftsführervertrag kann auch ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden mit einer entsprechend langen Kündigungsfrist. Häufig wird deshalb bei der Befristung Geschäftsführervertrag eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren vereinbart und / oder eine Kündigungsfrist von mindestens drei oder auch sechs Monaten.
Die Inhalte beim Arbeitsvertrag für Geschäftsführer
Der Arbeitsvertrag Geschäftsführer soll die Rechte und Pflichten der Tätigkeit regeln und muss dabei einerseits sein Verhältnis zur Gesellschaft als auch andererseits seine Tätigkeit im Außenverhältnis berücksichtigen. Grundsätzlich sollte ein Arbeitsvertrag für Geschäftsführer mindestens folgende Elemente enthalten: Aufgaben, Regelungen zum Entgeltanspruch, Vereinbarungen zur Arbeitszeit sowie evtl. eine Regelung zu zusätzlichen Sachbezügen. Ausserdem werden zumeist auch ein Wettbewerbsverbot und eine Konkurrenzklausel sowie die Organfunktionen in einem Konzern im Geschäftsführervertrag geregelt.
Der Entgeltanspruch beim Arbeitsvertrag für Geschäftsführer
Der Gehaltsanspruch eines Geschäftsführers ist ein wichtiger Vertragspunkt im Arbeitsvertrag Geschäftsführer. Dabei werden zumeist feste und variable Gehaltsbestandteile vereinbart, welche vom wirtschaftlichen Erfolg der Tätigkeit dann abhängig sind. Hierbei sollte der Arbeitsvertrag für Geschäftsführer die variablen Gehaltsbestandteile immer an konkret vereinbarten Unternehmenskennzahlen fest machen. Dies vermeidet Streitpunkte in Bezug auf die Berechnung der variablen Gehaltsbestandteile. Üblich ist es hierbei bei Geschäftsführern, die keine Arbeitnehmer des Unternehmens sind, eine Bonusvereinbarung zu treffen, wenn dieser vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Im Gegensatz dazu hat ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf eine Abfindung wenn sein Vertrag vorzeitig beendet wird.
Ob das Gehalt eines Geschäftsführers sozialversicherungspflichtig ist, ist immer abhängig davon ob es sich um einen Fremdgeschäftsführer handelt oder um einen Gesellschafter als Geschäftsführer. Dabei wird bei einem Arbeitsvertrag für Geschäftsführer als Gesellschafter auch auf die individuelle Höhe der Beteiligung abgestellt. Ausschlaggebend ist dabei, ob er einen massgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, was bei einer Beteiligung von über 50 % regelmässig angenommen wird. In diesem Fall ist dann das Geschäftsführergehalt sozialversicherungsfrei.