Wegfall des Konkurrenzverbots durch fehlendes Interesse
Es kann auch vorkommen, dass ein Arbeitgeber das Interesse an einem Konkurrenzverbot verliert. Hierbei kann der Fall sein, wenn z. B. einzelne Produktionszweige aufgegeben werden oder ein Betrieb ganz geschlossen wird. Auch kann dies gegeben sein, wenn ursprüngliche Betriebsgeheimnisse offenbart werden. In diesen Fällen entfällt die Möglichkeite einer signifikanten Schädigung nicht nur vorübergehend. Will ein Arbeitnehmer ein fehlendes Interesse geltend machen, so muss er allerdings den Nachweis dafür erbringen.
Aufhebung des Konkurrenzverbots durch Kündigung
Für den Fall, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ohne einen besonderen Grund kündigt, ist eine vereinbarte Wettbewerbsklausel ebenfalls ungültig. Dies gilt dann, wenn für seine Entscheidung kein nachvollziehbarer Grund vorliegt, der in der Person des Arbeitnehmers begründet ist. Personenbezogene Gründe wären z. B. andauernde Krankheiten sowie schlechte Leistungen oder auch ein treuwidriges Verhalten. Allerdings kann auch eine Kündigung durch den Arbeitnehmer zum Wegfall eines Wettbewerbsverbots führen.
Auch die Kündigung des Arbeitnehmers kann zum Wegfall des Konkurrenzverbots führen. Dabei kann dies zum Tragen kommen, wenn die Kündigung auf einen vom Arbeitgeber zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist. In diesen Fällen muss es sich nicht unbedingt um eine Vertragsverletzung handeln, es können auch leere Versprechen, schlechte Arbeitsbedingungen oder eine unwürdige Behandlung des Arbeitnehmers in Frage kommen.
Konkurrenzverbote in anderen Vertragsverhältnissen
Nicht nur im Arbeitsrecht können Konkurrenzverbote vereinbart werden, sondern können als Vertragsabrede im allgemeinen Vertragsrecht angewendet werden. Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit können also Wettbewerbsverbote in allen Vertragsverhältnissen vereinbart werden und treten auch bei anderen Anlässen und Geschäftsvorfällen auf. So können entsprechende Wettbewerbsklauseln z. B. bei Gesellschaftsverträgen Unternehmen vor einer konkurrenzierenden Tätigkeit ehemaliger Gesellschafter schützen.
Ferner können sie in Lizenzverträgen oder auch Werkverträgen dafür sorgen, dass die angeeigneten Spezialkenntnisse nicht weiter wirtschaftlich verwertet werden können. Konkurrenzverbote finden auch im Subunternehmervertrag Anwendung. Ausserdem können sie in Alleinvertriebs- oder auch Franchiseverträgen verhindern, dass Kunden nachvertraglich abgeworben werden. Zusätzlich sind oft auch im Agenturvertrag sowie bei Miet- und Pachtverträgen Wettbewerbsklauseln üblich. In einem Abtretungsvertrag beim GmbH verkaufen sollte ebenfalls ein Konkurrenzverbot für Gesellschafter enthalten sein.
Allerdings muss bei diesen Konkurrenzverboten immer erst die Rechtsgrundlage für die jeweiligen Vertragstypen herangezogen werden und das allgemeine Vertragsrecht ist dann immer nachrangig. Deshalb ist auch eine Übertragung der besonderen gesetzlichen Regelungen für das Arbeitsrecht auf andere Vertragstypen ist ausgeschlossen, denn es gilt ein Analogieverbot. Aus diesem Grund können auch die Art. Art. 340 ff. OR nur auf das Konkurrenzverbot beim Arbeitsvertrag angewandt werden.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Konkurrenzverbot helfen?
Ein Konkurrenzverbot kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu unangenehmen Überraschungen führen. Deshalb ist es immer empfehlenswert, im Vorfeld einer derartigen Vereinbarung die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Vertragsrecht einzuholen. Dieser kann zu den Möglichkeiten und dem Umfang eines Wettbewerbsverbotes informieren und dann für den konkreten Einzelfall auch entsprechende Wettbewerbsklauseln formulieren.
Ferner kann er natürlich auch in bereits bestehenden Verträgen die Rechtsmässigkeit von Konkurrenzverboten prüfen. Für den Fall, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich eines Wettbewerbsverbots kommt, kann ein Anwalt für Vertragsrecht für seinen Mandanten an einer überzeugenden Beweisführung arbeiten und ihn natürlich auch bei Gericht vertreten. Außerdem kann er natürlich auch bei anderen Vertragstypen und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausarbeitung eines Konkurrenzverbots beraten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht zum Konkurrenzverbot.