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Agenturvertrag § Inhalte, Provision, Beendigung

Ein Agenturvertrag kann im Wirtschaftsleben für eine Vielzahl von Vermittlungstätigkeiten eingesetzt werden, bei denen ein Agent für einen Auftraggeber entweder ein Geschäft vermittelt oder aber in seinem Namen abschliesst. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen alles Wichtige zum Agenturvertrag zusammenstellen und dabei aufzeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis

Rechtliches zum Agenturvertrag

Grundsätzlich steht ein Agent nicht in einem Arbeitsverhältnis zu seinem Auftraggeber. Hierbei definiert das Obligationenrecht die Tätigkeit eines Agenten als Verpflichtung, dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen (Art. 418a OR).

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Vermittlungs- und Abschlussagenten, wobei auf die reine Vermittlung die Vorschriften des Maklervertrages ergänzend anwendbar sind und beim Abschlussagenten ergänzend die Vorschriften zur Kommission. 

Hierbei ist ein Vermittlungsagent nur berechtigt, Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Dritten zu vermitteln wohingegen ein Abschlussagent befugt ist, als direkter Stellvertreter des Auftraggebers , Verträge mit den Interessenten direkt abzuschliessen. Generell ist ein Agent ein recht selbstständiger und weitgehend eigenverantwortlicher Gewerbetreibender, der allerdings im Vergleich zu anderen Unternehmern, wie z. B. einem freien Auftragnehmer, einem Makler oder einem Kommissionär, stärker von einem Auftraggeber abhängig ist. Dies zeigt auch die Abgrenzung zu einem arbeitsvertraglich gebundenen

Viele Agenturen haben keinen Agenturvertrag

Im Wirtschaftsleben existieren viele Unternehmen, die sich als Agentur bezeichnen, aber keine Agenturverträge abschliessen. Dabei ist z. B. ein Vertrag mit einer Werbeagentur zumeist ein Werkvertrag und auch Verträge mit einer Fotoagentur stellen oftmals Kaufverträge dar oder sind Verträge über Nutzungsrechte. Hingegen ist bei Literaturagenten zumeist das Honorar erfolgsabhängig, was man als ein Indiz für die Einordnung unter den Agenturvertrag werten kann.

Der Agenturvertrag – Inhalte und Rechtsstellung des Agenten

Ein Agenturvertrag kann prinzipiell formfrei und damit auch mündlich geschlossen werden. Jedoch empfiehlt sich natürlich auch hier die Schriftform. Allerdings wird die Schriftform immer dann verlangt, wenn der Agent mit dem Agenturvertrag die Verpflichtung eingeht,

  • selbst für die Zahlung oder eine andere Erfüllung von Verbindlichkeiten der Kunden einzustehen oder er
  • die Kosten des Inkasso zumindest teilweise oder auch ganz tragen muss.

In diesem Fall hat der Agent einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Generell muss ein Agent die Interessen seines Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren. Dabei kann er jedoch, falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, auch für andere Auftraggeber tätig werden. Allerdings kann in einem Agenturvertrag auch ein Konkurrenzverbot vereinbart werden, das sogar über die Beendigung des Agenturvertrages hinaus wirken kann. In diesem Fall sind die entsprechenden Bedingungen hierzu analog zum Arbeitsvertrag anwendbar. Für den Fall, dass ein derartiges Konkurrenzverbot vereinbart wurde, hat der Agent einen Anspruch auf ein entsprechendes Entgelt.

Geschäftsgeheimnisse dürfen auch nach Auflösung des Vertrages nicht verwertet werden

Grundsätzlich darf ein Agent die Geschäftsgeheimnisse, die ihm aufgrund seiner Tätigkeit bekannt wurden oder ihm anvertraut wurden, auch nach der Auflösung des Agenturvertrages nicht anderweitig verwerten oder anderen Personen mitteilen.

Aufgaben und Befugnisse des Agenten im Agenturvertrag

Der Aufgabenbereich eines Agenten besteht in der Vermittlung von Geschäften. Für den Fall, dass nicht anderes vereinbart wurde darf er dann also Geschäfte vermitteln sowie auch Mängelrügen und andere Kommentierungen von Kunden entgegennehmen. Ferner kann er auch die dem Auftraggeber zugestandenen Rechte auf die Sicherung von Beweisen wahrnehmen. Der klassische Agent ist jedoch nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen oder eigenständig Zahlungsfristen zu gewähren, sofern nichts anderes im Agenturvertrag vereinbart wurde. Auch kann er nicht selbstständig Änderungen an den Verträgen mit Kunden vornehmen.

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Provisionsanspruch aus dem Agenturvertrag

Generell hat ein Agent einen Anspruch auf eine vereinbarte Provision als sogenannte Vermittlungs- oder Abschlussprovision. Diesen Anspruch kann man auch nicht durch anderslautende Vereinbarungen im Agenturvertrag ausschliessen. Hierbei gilt dieser Provisionsanspruch nach der Agenturvertrag Definition für alle Geschäfte, die der Agent während der Laufzeit des Agenturvertrages vermittelt oder abschliesst.

Für den Fall, dass nichts anderes vereinbart wurde, gilt dies nach der Agenturvertrag Definition auch für Geschäfte, die während der Laufzeit seines Agenturvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Kunden ohne seine Mitwirkung getätigt wurden, wenn er den Kunden angeworben hat. Hierbei ist dies häufig bei Nachbestellungen durch die Kunden der Fall. Ein Vermittlungsagent kann auch Provisionen für Geschäfte verlangen, die er vor dem Ende des Agenturvertrages vermittelt hat, die aber erst nach Beendigung seiner Tätigkeit zustande kommen.

Häufig wird einem Agenten im Vertrag ein bestimmtes Gebiet oder auch ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen. Falls im Agenturvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt er dann für den definierten Aktionsradius auch als Alleinagent. In diesem Fall kann er dann die Provision für alle Geschäfte beanspruchen, die in diesem Gebiet oder Kundenkreis abgeschlossen wurden, also auch für für Geschäfte, die er nicht selbst vermittelt hat.

Zusätzlich zu einer Vermittlungsprovision kann bei einem umfangreicheren Aufgabengebiet auch eine Inkasso- oder Delkredereprovision anfallen. Dabei wird eine Inkassoprovision immer dann fällig nach der Agenturvertrag Definition, wenn er Zahlungen der Kunden einzieht und an den Auftraggeber abliefert. Mit Ablauf des Agenturvertrages erlischt dann diese Berechtigung auf eine Inkassoprovision. Hingegen kann der Agent auch eine zusätzliche Delkredere-Provision verlangen, wenn er sich schriftlich verpflichtet hat, für die Zahlungen oder auch Erfüllung von Verbindlichkeiten seiner Kunden einzustehen. Diese Vorschrift ist nach der Agenturvertrag Definition dann auch zwingend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Wann entsteht ein Provisionsanspruch und wann ist er fällig?

Für den Fall, dass im Agenturvertrag nichts anderes vereinbart wurde, entsteht ein Provisionsanspruch immer dann, wenn ein Geschäft mit einem Kunden rechtmässig abgeschlossen wurde. Dabei wird diese Provision immer zum Ende eine Kalenderhalbjahres fällig, wenn hierzu keine andere Vereinbarung getroffen wurde. In der Versicherungsbranche ist es üblich, dass ein Agent seine Provision nach der Bezahlung der ersten Jahresprämie des Versicherungsnehmers erhält.

Jedoch kann der Provisionsanspruch des Agenten auch entfallen, wenn ein vermitteltes Geschäft mit einem Kunden nachträglich nicht zustande kommt und dies nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist. Ausserdem kann der Anspruch auch entfallen, wenn der Auftraggeber seine Leistung bereits erbracht hat und der Kunde seine Gegenleistung nicht erbringt. In diesem Fall kann es unter Umständen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden, eine Provision zu bezahlen.

In einem Agenturvertrag kann ein Agent dazu verpflichtet werden, eine Aufstellung seiner Provisionsabrechnung anzufertigen. Falls dies jedoch nicht vereinbart wurde, so muss der Auftraggeber zum jeweiligen Fälligkeitstermin eine schriftliche Abrechnung über die angefallenen Provisionen an den Agenten übergeben. Hierbei hat der Agent auf sein Verlangen hin auch das Recht, Einsicht zu nehmen in die entsprechenden Unterlagen, die zur Abrechnung dienten.

Für den Fall, dass ein Agent durch den Agenturvertrag keine zusätzlichen Auftraggeber haben darf, hat er zudem das Recht auf eine Entschädigung, für den Fall, dass er einen unverschuldeten Verdienstausfall zu beklagen hat, wie z. B. im Krankheitsfall. Hierbei gilt dies jedoch nur für eine relativ kurze Zeit und auch nur, wenn der Agenturvertrag auch schon mindestens ein Jahr läuft. Nach der Agenturvertrag Definition hat der Agent allerdings keinen Anspruch auf einen Ersatz von Kosten, die ihm durch den regelmässigen Betrieb seines Geschäftes entstehen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Hingegen kann er Kostenersatz verlangen für Ausgaben, die er auf besondere Weisung seines Auftraggebers hin übernommen hat, wie z. B. für Frachten und Zölle. Hierbei ist dann auch die Pflicht zum Ersatz unabhängig vom Zustandekommen des zugrundeliegenden Geschäftes.

Sicherung von Ansprüchen aus dem Vertrag

Um seine Ansprüche aus den getätigten Geschäften abzusichern, hat ein Agent ferner ein Retentionsrecht an beweglichen Gütern oder auch Wertpapieren, die er aufgrund seiner Tätigkeit besitzt. Ferner kann dies auch bei einer Inkassovollmacht auf die eingenommenen Zahlungen von Kunden erstrecken. Für den Fall, dass ein Auftraggeber in Konkurs geht und ein Agent eine grosse Abhängigkeit vom Auftraggeber hatte, kann evtl. auch eine Klassifizierung des Agenten als Arbeitnehmer stattfinden.

Beendigung des Agenturvertrages

Ein bestehender Agenturvertrag kann auf unterschiedliche Weise enden. Hierbei können neben aussergewöhnlichen Ereignissen eben auch vertragliche Vereinbarungen massgeblich sein. So kann ein Agenturvertrag immer ohne eine Kündigung nach einem bestimmten Zeitablauf enden, wenn der Vertrag eben nur befristet oder für einen bestimmten Zweck abgeschlossen wurde. Für den Fall jedoch, dass ein befristeter Agenturvertrag nach Ablauf stillschweigend fortgesetzt wird, so gilt er als erneuert für die gleiche Zeit, allerdings nur für maximal ein Jahr. Für den Fall, dass auch bei einer Befristung des Vertrages eine Kündigung vereinbart wurde, so gilt der Vertrag grundsätzlich als erneuert, wenn keine Kündigung durch die Vertragsparteien erfolgte.

Wurde ein Agenturvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er durch Kündigung beendet werden. Hierbei kann dann der Agenturvertrag im ersten Jahr zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalendermonats beendet werden. Nach dem ersten Jahr beträgt dann die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Grundsätzlich gilt auch nach der Agenturvertrag Definition, dass keine unterschiedlichen Fristen für den Agenten und den Auftraggeber vereinbart werden dürfen.

Generell erlischt ein Agenturvertrag natürlich auch bei einem Konkurs des Auftraggebers. Ferner können auch aussergewöhnliche Ereignisse, wie z. B. der Tod des Agenten, zu einer Beendigung des Agenturvertrages führen. Beim Tod des Auftraggebers erlischt der Agenturvertrag nur dann, wenn der Vertrag eng an die Person des Auftraggebers gebunden war. Unabhängig von all diesen Beendigungsmöglichkeiten beim Agenturvertrag können die Vertragsparteien natürlich auch jederzeit aus einem wichtigen Grund den Vertrag auflösen. In diesen Fällen kommen dann die Bestimmungen zum Arbeitsvertrag zur Anwendung.

Ansprüche bei Beendigung des Agenturvertrages

Bei einer Beendigung des Agenturvertrages werden alle Ansprüche des Agenten dann fällig. Hierbei kann es sich sowohl um Provisionen als auch um Ersatz handeln. Hierbei kann jedoch auch für Geschäfte, die erst nach Ablauf des Agenturvertrages erfüllt werden, eine spätere Zahlung der Provision schriftlich vereinbart werden. Handelt es sich jedoch um Nachbestellungen eines Kunden, den der Agent angeworben hat, so hat er nur einen Anspruch auf eine Provision, wenn die Nachbestellung noch vor Ablauf seines Vertrages eingegangen ist. Im Agenturvertrag kann jedoch auch etwas anderes vereinbart werden. Grundsätzlich hat bei einer Beendigung des Agenturvertrages jede Partei der anderen alles herauszugeben, was sie für die Vertragsdauer oder auch von Dritten für ihre Rechnung erhalten hat. Die Retentionsrechte der Parteien werden hiervon jedoch nicht berührt.

Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Agenturvertrag helfen?

Wie bereits beschrieben, kann ein Agenturvertrag in vielfacher Hinsicht individuell gestaltet und auf die besonderen Bedürfnisse des Einzelfalls angepasst werden. Deshalb ist es durchaus empfehlenswert, diese Vertragsmodalitäten mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht auszuarbeiten. Hierbei kann dieser allen Erfordernissen Rechnung tragen und auch gezielt Regelungsvorschläge machen, die er rechtskonform in einem Vertrag umsetzen kann. Zusätzlich ist er natürlich auch ein idealer Ansprechpartner, wenn es Probleme mit einem bestehenden Agenturvertrag gibt. Hierbei kann er sowohl Agenten wie auch Auftraggeber beraten, wie bei Konflikten vorzugehen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gültig sind. Für den Fall, dass sich keine aussergerichtlichen Lösungen finden lassen, kann er natürlich auch seinen Mandanten bei Gericht vertreten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht zum Thema Agenturvertrag.

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FAQ: Agenturvertrag

Die Tätigkeit des Agenten besteht darin, Geschäfte zu vermitteln. Im Zweifelsfall, d.h. wenn es nicht anders vereinbart ist, darf er nur Geschäfte vermitteln, Mängelrügen und andere Erklärungen des Kunden entgegennehmen und die dem Auftraggeber zustehenden Rechte auf Sicherstellung des Beweises geltend machen. Im Agenturvertrag können weitere Aufgaben vereinbart werden.
Soweit es nicht anders schriftlich vereinbart ist, entsteht der Anspruch auf die Provision, sobald das Geschäft mit dem Kunden rechtsgültig abgeschlossen ist. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Provision fällig auf das Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Geschäft abgeschlossen wurde.
Ein Agenturvertrag kann aufgelöst werden ohne Kündigung nach Zeitablauf, wenn er auf eine bestimmte Zeit oder für einen bestimmten Zweck abgeschlossen war. Ferner mit einer Kündigung, wenn er nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist. Ausserdem auch durch den Tod oder durch den Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Agenten und durch einen Konkurs des Auftraggebers. Zusätzlich können aus wichtigen Gründen beide Parteien jederzeit den Vertrag sofort auflösen. Dabei sind dann die Bestimmungen über den Arbeitsvertrag anwendbar.
Ein Beitrag unserer  Online-Redaktion
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