Form und Inhalt einer Bürgschaft
Der Gesetzgeber trifft eindeutige Regelungen, was Form und Inhalt einer Bürgschaft angeht. Nach Art. 493 OR muss stets eine schriftliche Urkunde ausgestellt werden. Mündliche oder konkludente Vereinbarungen sind nicht vorgesehen. Sofern der Betrag, der durch den Bürgen gesichert werden soll, die 2.000 CHF überschreitet, muss eine öffentliche Beurkundung durch eine Urkundsperson erfolgen (z.B. Notar).
Diese Regel gilt jedoch nur dann, wenn der Bürge eine natürliche Person ist. Bei juristischen Personen – beispielsweise Firmen – reicht die “normale” Schriftlichkeit aus. Sollten Sie verheiratet sein und Bürge werden wollen, muss Ihr Ehepartner der Bürgschaft zustimmen (siehe Art. 494 OR). Damit eine Bürgschaft wirksam entstehen kann, müssen bestimmte Vertragsinhalte eindeutig bestimmt worden sein. Diese wesentlichen Vertragspunkte sind Grundvoraussetzung dafür, dass der Bürgschaftsvertrag die gewünschte Rechtswirkung entfaltet. Typischerweise muss die Urkunde folgende Inhalte enthalten:
- Vertragsparteien: Hauptschuldner, Gläubiger und Bürge
- Betrag, bis zu dem der Bürge haften möchte
- Unterschriften aller Parteien inkl. Datum
- Konkretisierung über Art und Form der Bürgschaft
- Sonstige rechtliche Hinweise und individuelle Bestimmungen
Beendigung der Bürgschaft
Da die Bürgschaft an das Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger geknüpft ist, erlischt sie im Normalfall dann, wenn das zu sichernde Verhältnis nicht mehr besteht. Nach Art. 509 OR erlischt die Bürgschaftserklärung durch die Erfüllung der Hauptforderung. Also dann, wenn der A – aus dem einleitenden Beispiel – die 100.000 CHF an den B zurückgezahlt hat. Dann gibt es keine Forderung mehr, für die C bürgen muss.
Art. 510 OR sagt, dass der Bürge für eine zukünftige Forderung von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn sich die finanziellen Umstände des Schuldners stark geändert haben. Wenn die Hauptforderung fällig wird, kann der Bürge vom Gläubiger verlangen, dass die Verwertung von Pfändern eingeleitet wird. Ausserdem muss der Gläubiger die Forderung über den Gerichtsweg unverzüglich geltend machen. Versäumt der Gläubiger dies, hat er keinen Anspruch gegen den Bürgen.
Kosten einer Bürgschaft
Im ersten Moment entstehen für die Übernahme einer Bürgschaft keine Kosten. Trotzdem sollten Sie genauestens abwägen, ob Sie für ein bestimmtes Schuldverhältnis bürgen möchten oder nicht. Bei Haftungssummen über 2.000 CHF muss die Bürgschaftserklärung öffentlich beurkundet werden. Die Vergütung des Notars richtet sich nach der kantonalen Gebührenordnung. Diese Bürgschaft Kosten entstehen jedoch nur dann, wenn der Bürge eine natürliche Person ist. Zusätzlich können Kosten für eine anwaltliche Beratung anfallen – diese stellen jedoch regelmässig eine sinnvolle Investition dar!
Wie kann ein Anwalt beim Thema Bürgschaft helfen?
Eine Bürgschaft wird zumeist aufgenommen, um Verwandten oder Freunden zu helfen. Voreilig wird angenommen, dass der Haftungsfall nicht eintritt. Streitigkeiten entstehen regelmässig dann, wenn der Schuldner tatsächlich nicht leisten kann. In dieser Situation macht es Sinn, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ihr Anwalt für Vertragsrecht prüft die Rechtslage und ermittelt die Ansprüche der Parteien. So könnten Ihnen beispielsweise die Kosten für die Nichterfüllung auferlegt werden. Prozesskosten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine rechtlich einwandfrei formulierte Bürgschaftserklärung bildet die Grundlage für eine faire und von allen Parteien gewollte Rechtslage. Deshalb macht es – schon an dieser Stelle – Sinn, einen Anwalt einzuschalten. So können Streitigkeiten im Voraus verhindert werden. Muster und Vorlagen für Bürgschaften sollten nie ungeprüft übernommen werden. Wenn Sie nach einem kompetenten Anwalt für Vertragsrecht suchen, empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalts-Suchfunktion. Mit dieser finden Sie schnell und einfach Anwälte in Ihrer Nähe. Rufen Sie noch heute kostenlos an und vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Beratungstermin – damit die Bürgschaft für Sicherheit statt Unsicherheit sorgt!