Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen
Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schützen, sieht das Gesetz vor, dass bei der Arbeitsvertragskündigung eine gewisse Kündigungsfrist einzuhalten ist. Sie können also in der Regel nicht heute erklären, dass Sie die Arbeit beenden und schon ab morgen nicht mehr erscheinen. Die Kündigungsfrist entfällt nur dann, wenn eine ausserordentliche Kündigung erfolgt oder die Parteien einvernehmlich beschliessen, dass der Vertrag sofort enden soll.
Sofern im Vertrag keine eigenen Kündigungsfrist bestimmt wurden, gelten die gesetzlichen Fristen aus dem Obligationenrecht. Wie lange die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsvertrag ist, hängt von der Dauer ab, die das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Es gilt die Grundregel, dass die Frist ausgeweitet wird, je länger der Vertrag bestanden hat. Übrigens ist es verboten, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. In solchen Fällen gilt für beide Parteien nach Art. 335a Art. 2 OR die längere der beiden Kündigungsfristen.
- Kündigung des Arbeitsvertrags:
- während der Probezeit: 7 Tage Frist
- im ersten Jahr: 1 Monat Frist
- zwischen 2. und 9. Jahr: 2 Monate Frist
- ab dem 10. Jahr: 3 Monate Frist
Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags
In der Praxis wird häufig vom “Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags” gesprochen, sodass Sie vermuten könnten, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Tatsächlich ist es so, dass das Obligationenrecht / Arbeitsrecht keine besonderen Formvorschriften vorsieht, was die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anbelangt. Das bedeutet, dass diese grundsätzlich auch mündlich wirksam ist. Trotzdem lohnt sich der Blick in den Vertrag: manchmal wird dort nämlich vereinbart, dass die Kündigung stets in Schriftform zu erfolgen hat.
Unabhängig von Ihrem Vertrag sollten Sie jedoch immer schriftlich kündigen, da ein Schriftstück eine höhere Beweiskraft hat. Das kann Streitigkeiten im Voraus vermeiden und für rechtliche Klarheit sorgen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Arbeitsvertrag Kündigung Muster / Vorlagen im Internet. Diese Muster-Kündigungsschreiben ungeprüft zu übernehmen, ist nicht ratsam. Die Kündigung sollte in jedem Fall individuell aufgesetzt und auf das konkrete Arbeitsverhältnis angepasst werden. Typische Inhalte des Kündigungsschreiben sind:
- Vertragsparteien: Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag, den die Kündigung betrifft (z.B. Vertrag vom 01.01.2021)
- Ausdrückliche Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll
- Unterschrift und Datum
- Kündigungszeitpunkt
Nach Art. 335 Abs. 2 OR muss das Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags nicht begründet sein. Eine schriftliche Begründung ist erst dann notwendig, wenn die andere Partei eine solche verlangt. Sehen Sie also in Ihrem Kündigungsschreiben von einer ausführlichen Begründung ab.