Wann macht ein Erbverzichtsvertrag Sinn?
Ob ein Erbverzichtsvertrag eine gute oder schlechte Entscheidung ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es gibt einige Konstellationen, in welchen der Abschluss sinnvoll ist, da andernfalls eine nicht gewünschte (gesetzliche) Erbfolge eintreten würde. Besonders häufig erklären Kinder des Erblassers einen Erbverzicht, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehegatte (Vater oder Mutter) Alleinerbe wird. Das Kind bzw. die Kinder erben in diesem Fall erst dann, wenn auch der andere Elternteil verstirbt.
Das gesetzliche Erbrecht ist nicht für Patchwork Familien konzipiert. Auch hier kann der Erbverzichtsvertrag als Gestaltungsmittel eingesetzt werden. Gleiches gilt für Konkubinatspaare (Paar ohne Kinder). Das Erbrecht sieht in diesen Fällen vor, dass den Eltern ein Pflichtteil von 50 Prozent zusteht. Diesen Pflichtteil kann man weder durch ein Testament noch durch einen “begünstigenden” Erbvertrag umgehen. Die anspruchsberechtigten Eltern müssen auf den Anspruch aktiv verzichten, um die finanzielle Sicherheit des Überlebenden nicht zu gefährden.
Sofern sich noch zu Lebzeiten abzeichnet, dass ein Streit um die Erbschaft droht, könnte ein Erbverzichtsvertrag vereinbart werden, der dem Verzichtenden eine Entschädigung zuspricht. Es handelt sich dann rechtlich gesehen um einen “Erbauskauf”, da nicht ohne Gegenleistung auf den Anspruch verzichtet wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung der Erbschaft werden durch den Erbverzichtsvertrag also stark ausgeweitet.
Wie verbindlich ist der Erbverzicht? Änderungsmöglichkeiten:
Der Erbverzichtsvertrag ist verbindlich und wird zwischen Verzichtendem und Erblasser geschlossen. Das bedeutet, dass die beteiligten Parteien auf das Bestehen der Absprache vertrauen dürfen. Eine einseitige Änderung des Erbverzichtsvertrages ist deshalb nicht vorgesehen. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob Sie einen solchen Vertrag abschliessen möchten.
Wenn eine Erbverzichtsvertrag Änderung vorgenommen werden soll, müssen alle Parteien den gewünschten Änderungen zustimmen. Bedeutet: der Inhalt darf nur einvernehmlich angepasst werden. Verweigert beispielsweise der Erblasser seine Erlaubnis, bleibt der ursprüngliche Erbverzichtsvertrag bestehen. Stimmt er zu, muss der neue, geänderte Erbverzichtsvertrag erneut von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden. Das liegt daran, dass auch Änderungen den Formvorschriften unterliegen, die für die erstmalige Errichtung gelten.
Bei einer Erbausschlagung gestaltet sich die Rechtslage übrigens anders. Hier können Sie die vollzogene Erbausschlagung nicht rückgängig machen. Sie ist damit unwiderruflich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Erbverzicht von einem Dritten angefochten und rückgängig gemacht wird. Beispielsweise dann, wenn Sie Schulden haben, diese nicht begleichen können und trotzdem das Erbe ausschlagen.
Erbverzichtsvertrag Kosten
Die Erbverzichtsvertrag Kosten sind in der Regel nicht besonders hoch und werden typischerweise von der Person getragen, die auf das Erbe verzichtet. Das hat den Hintergrund, dass die Protokollierung des Erbverzichts durch die betreffende Person veranlasst wurde. Normalerweise betragen die Kosten für einen Erbverzicht rund 150 CHF pro Person. Je nach Einzelfall kann es etwas mehr oder weniger sein. Informieren Sie sich bestenfalls im Voraus über die auf Sie zukommenden Kosten. Wer zusätzlich einen Anwalt um Rat fragt, muss selbstverständlich auf für diese Kosten aufkommen.
Wie kann ein Anwalt Sie beim Erbverzichtsvertrag unterstützen?
Der Erbverzichtsvertrag sollte gut überlegt und korrekt formuliert sein. Die Rechtsfolgen sind weitreichend und Änderungen nur einvernehmlich möglich. Es ist ratsam, einen Anwalt zu involvieren, um herauszufinden, ob der Erbverzichtsvertrag das passende Instrument ist. Sofern dies der Fall ist, hilft Ihnen Ihr Anwalt für Erb- oder Vertragsrecht ein entsprechendes Dokument zu erstellen. Es gibt einige rechtliche Besonderheiten zu beachten – wie zum Beispiel die Auswirkungen eines Erbverzichts auf den Erbanspruch Ihrer Nachkommen. Wenn Sie eine erbrechtliche Beratung wünschen oder einen Erbverzichtsvertrag eingehen möchten, dann empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalt-Suchfunktion. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Anwälte in Ihrer Nähe. Sie können kostenlos anrufen und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.